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Allgemeine Geschäftsbedingungen



§1. Allgemeines

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, bestimmen die Regeln der Erfüllung der Bestellungen von Waren, Produkten und Dienstleistungen  zugunsten des Erwerbers und gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Spetech Sp.z O.O., im folgenden Spetech genannt, und dem Erwerber.

2. Diese AGB haben Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Erwerbers, es sei denn dass die Parteien vertraglich anders vereinbaren. So vereinbarte und unterzeichnete Abweichungen beeinträchtigen nicht die sonstigen Bestimmungen der AGB.

3. Alle Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform und Unterzeichnung durch vertretungsbefugte Personen der Parteien. Zulässig ist auch elektronische Form (E-mail, Fax).

§2  Lieferung

1. Der Gegenstand der Lieferung an den Erwerber sind Produkte, die im Angebot von Spetech bezeichnet sind sowie andere Produkte, die an den Erwerber auf Grund  von anderen Vereinbarungen geliefert werden.

2. Die Lieferungen erfolgen auf Grund der durch vertretungsbefugte Personen des Erwerbes unterzeichneten Bestellungen. Bei Bestellungen mit Selbstabholung und Zahlung bei Abholung kann auf eine formelle Bestellung verzichtet werden.

3. Die Lieferungen von Produkten erfolgen ab Werk (FCA SPETECH ul.Szyprów 17,43-382 BIELSKO BIAŁA) – Incoterms 2000.

§3 Angebote

1.Die Angebote über die Produkte werden dem Erwerber von den dazu berechtigten Mitarbeitern von Spetech gemäß der Liste unterbreitet, die Beilage zu den AGB ist.

2. Das Angebot ist kein Vertrag und begründet somit keine Ansprüche an Spetech. Der im Angebot genannte Termin ist nur ein Hinweis und  ist keine Verpflichtung von Spetech.

3. Das Preisangebot gilt 30 Kalendertage ab Angebotsdatum. Die Preise beinhalten die Kosten des Transports, der Verpackung und anderer Dokumente nicht, als diejenigen, die in §8 Punkt1 genannt sind. Der Preis kann durch andere Faktoren bedingt sein, die den Wert des Produktes beeinflussen können, worauf im Angebot eindeutig hingewiesen ist.

4. Lieferungen mit vorgeschobenem Liefertermin werden Notlieferungen genannt und können mit Zusatzkosten verbunden werden, die bei einer solchen Lieferungen entstehen.

§4 Bestellungen

1. Eine Bestellung des Erwerbers nach § 2 Punkt 2 muss in Hinsicht auf die  Produktmerkmale und alle anderen Lieferbedingungen eindeutig sein.

2. Als Termin der Erfüllung der Bestellung gilt der Termin der schriftlichen Beseitigung der letzten Unklarheit.

3. Die Bestellung des Erwerbers erhält eine Kennnummer, die in der Bestätigung  der Bestellungsannahme genannt ist (im folgenden Auftragsbestätigung genannt). Die Auftragsbestätigung wird an den Erwerber innerhalb von 48 Stunden ab Annahme der Bestellung auf elektronischem Wege geschickt (Fax, E-mail).

4. Beim Verzicht des Erwerbers auf eine schon angenommene Bestellung äußert Spetech die Zustimmung zum Verzicht, unter der Bedingung dass Stornogebühren bezahlt werden:

- 50% für Standardprodukte
- 90% für Nichtstandardprodukte

5. Der Mindestwert einer Bestellung beträgt 100 Zloty. Ist der Wert der bestellten Produkte niedriger als 100 Zloty, so stellt Spetech eine Rechnung mit dem Rechnungsbetrag 100,00 Zloty aus.

§5. Termin der Bestellungserfüllung

1.Der in der Auftragsbestätigung genannte Erfüllungstermin bedeutet den Termin der Lieferung der verladungsfertigen Produkte ins Hauptlager von Spetech.

2. Erklärt der Erwerber, dass er die Produkte mit eigenem Transport abholt, und tut das während 5 Kalendertage nicht, so kann Spetech eine Rechnung über die Erfüllung der Bestellung verschicken und Lagerkosten berechnen. Werden die Produkte innerhalb von 14 Tagen nach dem vom Erwerber genannten Abholdatum nicht abgeholt, so kann Spetech die Produkte an den Erwerber verschicken.

3. Der Erfüllungstermin kann bei Ereignissen wie Streiks, Naturkatastrophen, Kriege  und Zahlungsverzug für frühere Rechnungen geändert werden, sowie beim Eintreten höherer Gewalt, die die Lieferung erschwert oder unmöglich macht. In einem solchen Fall kann der Erwerber die Annahme der Lieferung nach dem angebotenen Liefertermin nicht verweigern. Die Nichteinhaltung des Liefertermins kann in einem solchen Fall keine Grundlage für Preisnachlass oder  Entschädigung sein.


§6. Kennzeichnung und Verpackung

1. Die abholbereiten Produkte werden nach der Werksnorm von Spetech gekennzeichnet, wodurch die Produkte eindeutig erkannt werden können.

2.  Alle anderen Kennzeichnungen sind aufpreispflichtig, es sei denn, dass ein Vertrag zwischen Spetech und dem Erwerber anders bestimmt.  Die  Höhe des Aufpreises wird in der Auftragsbestätigung genannt, sofern die Form der Kennzeichnung nicht in der Anfrage und im Angebot eindeutig sondern in der Bestellung genannt wurde.

3. Die abholbereiten Produkte sind nach der Werksnorm von Spetech verpackt. Alle anderen Verpackungen und Transportsicherheitssystem sind aufpreispflichtig.

§7.TRANSPORT

1. Die Produkte werden auf Kosten und Gefahr des Erwerbers geliefert.

2. Die Produkte werden auf die in der Bestellung genannte Lieferadresse geliefert. Ist in der Bestellung keine Lieferadresse genannt, so werden die Produkte an die Adresse der Sitzes des Erwerbes gelifert. 

3. Hat der Erwerber keinen anderen Spediteur genannt, so wird Spetech die Lieferung über die Firma DHL verschicken.

4.  Bei Übergrößelieferungen und anderen Lieferungen, für die keine Frachtführer gefunden werden konnten, erfolgt der Transport mit den Transportmitteln von Spetech auf Kosten des Erwerbers. In einem solchen Fall wird das Transportrisiko gleichmäßig zwischen Spetech und den Erwerber  geteilt.

§8. DOKUMENTE

1. Bei der Lieferung von Produkten werden auch folgende Dokumente nach der Werksnorm von Spetech geliefert:

 - Rechnung – Original oder Abschrift, wenn die Lieferadresse anders als die Adresse des Erwerber ist. In einem solchen Fall wird das Original an den Sitz des Erwerbers oder einen andere in der Bestellung genannte Adresse verschickt.
   
  - Produktspezifizierung – bei Export und innergemeinschaftlicher Lieferung
    

2. Alle anderen Dokumente, die der Erwerber fordert, sind aufpreispflichtig nach der Preisliste von Spetech oder nach anderen Berechnungen im Rahmen der Forderungen des Erwerbers. Die Preisliste oder die besondere Berechnung werden auf Wunsch dem Erwerber übergeben.
    


   

§9. Zahlung

1. Der Erwerber ist zur fristgerechten Zahlung gemäß Handelsrechnung verpflichtet. Die Mangelrüge oder andere Beanstandungen des Erwerbers berechtigen den Erwerber nicht zur Einstellung der Zahlung oder zur einseitigen Verlängerung des Zahlungstermins.

2. Bis zur Tilgung des gesamten Kaufpreises bleiben die Produkte Eigentum von Spetech.

3. Bei nichtfristgerechter Zahlung oder beim Ausbleiben der Bezahlung für frühere Lieferungen kann Spetech die Rückgabe der Produkte im ursprünglichen Zustand auf Kosten und Risiko des Erwerbes fordern. Die Erfüllung der folgenden Bestellung kann bis zur Begleichung früher entstandener Verbindlichkeiten eingestellt werden. Eine solche Einstellung oder Verspätung der Lieferung ist keine Grundlage für Ansprüche des Erwerbers an den Lieferanten.

§10. Garantie und Mangelrüge

1. Spetech erteilt auf die Qualität der Produkte 12 Monate Garantie ab Verkaufsdatum.

2.  Sollten verborgene Mängel entdeckt worden sein, so soll der Erwerber innerhalb von 3 Werkstagen nach Entdeckung des Mangels dieses Spetech in einer schriftlichen Mangelrüge mitteilen.

3. Jede Mangelrüge bedarf der Schriftform und wird nach dem Reklamationsverfahren geprüft, das ein Teil des bei Spetech angewandten Qualitätsmanagementverfahrens ISO 9001 ist.

4. SPETECH trägt keine Verantwortung für Schäden, die durch falsche oder fahrlässige Installierung, Lagerung oder Beförderung entstanden sind.

5.SPETECH übernimmt keine Haftung für richtiges Funktionieren der Produkte am Einsatzort, da Spetech das Funktionieren der Maschine oder Anlage nicht bekannt ist. Alle vorgeschlagenen Lösungen hinsichtlich des Einsatzes der Produkte beruhen auf dem Wissen von Spetech sowie dem aktuellen Stand der Technik.

6. Volle Erkenntnis der Einsatzmöglichkeiten obliegt dem Erwerber.

7. SPETECH übernimmt Haftung für die Qualität des Produktes sowie seine Ausführung gemäß Normen und dem Stand der Technik. Die Haftung von Spetech beschränkt sich auf den Austausch schadhafter oder/und mit den Dokumenten nicht übereinstimmender Produkte.

8. Alle in der Bestellung nicht bezeichneten Qualitätsmerkmale der Produkte werden von Spetech nach dem Wissensstand gewählt und als für den Einsatzzweck  belanglos behandelt. Sie können keine Grundlage der Mangelrüge sein.


§11 Streitigkeiten


1. Für von diesem Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten findet das Bürgerliche Gesetzbuch Anwendung.

2. Bei einem Streit ist nur das für Bielsko-Biała zuständige Gericht  zuständig.
 
 

 

SPETECH 43-382 Bielsko-Biala 14, ul. Szyprów 17 tel.:+48 33 818 41 33 fax: +48 33 818 46 79 e-mail: spetech@spetech.pl